Wenn die Tankfüllung länger reicht: Mit Öl-Brennwerttechnik sparen Hauseigentümer Energiekosten und CO2 ein. Foto: IWO
Gebäudeenergiegesetz und CO2-Preis
Wer ein Gebäude mit Ölheizung besitzt, sollte sich mit den aktuellen Rahmenbedingungen vertraut machen. Die ergeben sich aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der jüngst in Kraft getretenen CO2- Bepreisung. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat wichtige Punkte zusammengefasst.
Das Wichtigste zuerst: Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg und Hamburg gelten landesspezifische Regeln.